Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalberater

Personaldienstleister, Personalvermittler, Recruiter, Headhunter sowie alle Bezeichnungen der Berufsgruppe mit dem Ziel der Vermittlung von Stellensuchenden an Personal suchende Unternehmen mit einem daraus resultierenden Provisionsanspruch.
Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten für beide Geschlechter.


1 Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die allgemeingültige vertragliche Grundlage für die Vermittlung von Stellensuchenden (nachfolgend „Bewerber“) an die jeweiligen Personal suchenden Unternehmen der CHECK24 Gruppe und durch einen Personalberater (nachfolgend „Berater“).
Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass wir Ihren AGB / Konditionen widersprechen.
1.2 Der Berater erbringt seine Dienstleistungen gemäß diesen AGB direkt gegenüber der jeweiligen CHECK24 Gesellschaft (nachfolgend allgemein „CHECK24“). Folgende Gesellschaften gehören der CHECK24 Gruppe an:
  • CHECK24 Vergleichsportal GmbH,
  • CHECK24 Holding GmbH
  • CHECK24 Vergleichsportal für Krankenversicherungen GmbH,
  • CHECK24 Vergleichsportal für Kfz- Versicherungen GmbH,
  • C24 GmbH
  • CHECK24 Vergleichsportal für Vorsorgeversicherungen GmbH,
  • CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH,
  • CHECK24 Versicherungsservice GmbH,
  • CHECK24 Vergleichsportal Reise GmbH,
  • CHECK24 Media GmbH,
  • CHECK24 Services GmbH,
  • CHECK24 Services Personal GmbH
  • CHECK24 Factory GmbH,
  • CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH,
  • CHECK24 Finanzservice GmbH,
  • CHECK24 Zahlungssysteme GmbH,
  • CHECK24 Vergleichsportal Shopping GmbH,
  • CHECK24 Vergleichsportal Mietwagen GmbH,
  • CHECK24 Mietwagenservice GmbH,
  • CHECK24 Vergleichsportal Telekommunikationsdienste GmbH,
  • CHECK24 Vergleichsportal Energie Betriebs GmbH & Co. KG,
  • CHECK24 Vergleichsportal Energie GmbH,
  • CHECK24 Vergleichsportal Autoteile GmbH,
  • CHECK24 Vergleichsportal Elektronik&Haushalt GmbH,
  • CHECK24 Vergleichsportal Baufinanzierung GmbH,
  • CHECK24 Vergleichsportal Karten & Konten GmbH,
  • CHECK24 Kontomanager GmbH
  • Kredite24 Service GmbH,
  • C24 Kreditservice GmbH,
  • C24 Kreditberatungs GmbH,
  • C24 Kreditvermittlungs GmbH,
  • Verbraucherportal für Rechtsfragen GmbH,
  • AurumTours GmbH,
  • AurumCars GmbH,
  • CHECK24 Vergleichsportal für Versicherungen GmbH jeweils in 80251 München,
  • C24 Reisekundenservice GmbH,
  • C24 Reiseservice GmbH,
  • C24 Flugservice GmbH
  • C24 Reisecenter Dresden GmbH
  • C24 Reisecenter Chemnitz GmbH
  • CHECK24 Services Leipzig GmbH,
  • CHECK24 Vergleichsportal Flug GmbH
  • C24 Reisevertriebs GmbH jeweils in Nikolaistraße 28-32 in 04109 Leipzig,
  • CHECK24 Vergleichsportal Mobilfunk GmbH,
  • C24 Mobilfunkservice GmbH jeweils in Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21 in 50672 Köln,
  • CHECK24 Vergleichsportal Hotel GmbH
  • C24 Hotelservice GmbH jeweils in Albersloher Weg 10 in 48155 Münster,
  • C24 Bankenservice GmbH
  • CHECK24 Ventures GmbH jeweils in Mainzer Landstr. 47 in 60329 Frankfurt,
  • Verbraucherportal für Passagierrechte GmbH,
  • Verbraucherportal Deutschland GmbH,
  • CHECK24 Vergleichsportal Fashion GmbH jeweils in Düsseldorf,
  • CHECK24 Vergleichsportal Profis GmbH,
  • CHECK24 Ärzte GmbH,
  • Möbellandia GmbH jeweils in Alexanderstr. 3 in 10179 Berlin,
  • CHECK24 Vergleichsportal für Versicherungsprodukte GmbH,
  • C24 Gesundheitsservice GmbH
  • TARIFCHECK24 Gmbh jweils in Zollstraße 11b in 21465 Wentorf bei Hamburg.
Die Rechte und Pflichten aus einer Vermittlung von Bewerbern entstehen in jedem Fall ausschließlich zwischen dem Berater und der jeweiligen CHECK24 Gesellschaft.

1.3 Durch diese AGB geht CHECK24 keine Verpflichtung ein, tatsächlich auch Leistungen, wie sie in diesen AGB beschrieben sind, vom Berater zu beziehen und/oder Rahmenvermittlungsverträge einzugehen.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen und –bestimmungen des Beraters finden unabhängig von ihrer Bezeichnung in keinem Fall Anwendung auf die Vermittlung von Bewerbern an CHECK24.
1.5 Von diesen AGB wird nur dann abgewichen, wenn dies schriftlich zwischen CHECK24 und dem Berater vereinbart wurde.
 

2 Vertragsgegenstand
2.1 Mit der Eingabe der Bewerberangaben und dem Absenden dieser im Bewerbermanagementsystem von CHECK24, gelten die vorliegenden AGB für die jeweilige Vermittlungstätigkeit des betreffenden Bewerbers als vorbehaltlos akzeptiert.
2.2 Insofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, gewähren diese AGB dem Berater kein exklusives Vermittlungsrecht und es steht CHECK24 frei, auch Dienste von anderen Firmen in Anspruch zu nehmen.
2.3 Primärer Ansprechpartner für den Berater ist die in der Stellenanzeige aufgeführte Kontaktperson im Recruiting von CHECK24. Es findet keine direkte Kontaktaufnahme des Beraters mit Fachentscheidern und/oder Mitarbeitern von CHECK24 statt. Geschieht dies im Ausnahmefall doch, ist gleichzeitig die Kontaktperson im Recruiting durch den Berater zu informieren.

2.4 Für den Berater gelten folgende Grundsätze für die abgesendeten Bewerbungsdaten:
  • Prüfung des CV und der Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit,
  • Informationen bezüglich laufender und/oder früherer Bewerbungen bei CHECK24.
2.5 CHECK24 behält sich ausdrücklich vor, Bewerbungsunterlagen zurückzuweisen und/oder Ergänzung zu verlangen, wenn sie nicht den oben beschriebenen Anforderungen entsprechen oder unvollständig sind.
2.6 Der Berater verpflichtet sich ausdrücklich, die jeweils notwendigen Zustimmungen jedes einzelnen Bewerbers für die Erhebung, Verarbeitung (umfasst die Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung) und Nutzung der personenbezogenen Daten einzuholen. Die Bestimmungen zur Erhebung, Verarbeitung (umfasst die Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung) und Nutzung der personenbezogenen Daten, die über das Bewerbermanagementsystem von CHECK24 übermittelt werden, sind aus den „Nutzungsbedingungen für das CHECK24 Jobportal“ ersichtlich, die in ihrer jeweils gültigen Fassung unter https://career.check24.de/datenschutz.html einsehbar sind.
2.7 Falls CHECK24 von Bewerbern mit Ansprüchen und/oder Zivil- oder Strafverfahren (z.B. aufgrund datenschutzrechtlicher Natur) konfrontiert werden sollten, insbesondere weil der Berateres unterlassen hat, die notwendige Zustimmung des Bewerbers bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten einzuholen, verpflichtet sich der Berater hiermit, CHECK24 für sämtliche CHECK24 in diesem Zusammenhang auferlegten Kosten und Schadensersatzzahlungen vollumfänglich schadlos zu halten und sämtliche CHECK24 entstandenen Kosten inklusive Anwaltskosten auf erste schriftliche Aufforderungen hin vollständig zu ersetzen.

3 Vermittlungsprovision
3.1 Unter Vorbehalt einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung erfolgt die Zusammenarbeit zwischen CHECK24 und dem Berater ausschließlich auf Erfolgsbasis. Entsprechend ist die Vermittlungsprovision nur geschuldet, wenn zwischen CHECK24 und einem vom Berater vermittelten Bewerber ein Arbeitsvertrag abgeschlossen und die Stelle vom Bewerber angetreten wird (vgl. dazu aber nachfolgende Ziffer 3.4.).

3.2 Die Provision beträgt 15% des mit dem Bewerber vereinbarten Bruttojahresgehalts inklusive vertraglich geregelter Sonderzahlungen und sonstiger geldwerter Vorteile.
Das Vermittlungshonorar wird nach dem Start des Kandidaten fällig.
3.3 Die Provision versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4 Der Berater hat in folgenden Fällen keinen Anspruch auf eine Provision, falls
  • der Bewerber sich bereits vorher selbst bei CHECK24 beworben hat oder durch einen Dritten bei CHECK24 vorgestellt wurde;
  • sich ein durch den Berater vorgestellter Bewerber selbständig oder über einen Dritten auf eine andere Position/Funktion bewirbt;
  • die Vermittlung eines Bewerbers erfolglos blieb und dieser Bewerber für dieselbe Position nach mehr als 6 Monaten seit der erfolglosen Vermittlung (Zeitpunkt: Einreichung der Bewerbungsunterlagen) einen Arbeitsvertrag mit CHECK24 abschließt;
  • der Bewerber nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages die Stelle nicht antritt oder diese vor Arbeitsbeginn kündigt bzw. wenn der Arbeitsvertrag durch CHECK24 vor Arbeitsbeginn gekündigt wird.
3.5 Kündigt CHECK24 oder der Bewerber den Arbeitsvertrag nach Antritt der Stelle innerhalb von 6 Monaten, erstattet der Berater die gezahlte Provision nach folgender Staffelung: mit Ablauf des
  • 1. bis 2. Monats - 100% Erstattung,
  • 3. bis 6. Monats - 75% Erstattung.
3.6 Beim Wegfallen des Provisionsanspruchs hat CHECK24 dem Berater den zugrundeliegenden Tatbestand innerhalb von 5 Werktagen schriftlich per E-Mail mitzuteilen.
3.7 Der Berater stellt nach erfolgreicher Vermittlung eines Bewerbers für seine Provision eine mehrwertsteuerkonforme Rechnung.
3.8 Die Provision wird mit Arbeitsantritt des vermittelten Bewerbers zu Zahlung fällig.


4 Abwerbeklausel
4.1 Der Berater verpflichtet sich für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vorstellung des Bewerbers keinen Mitarbeiter von CHECK24 abzuwerben.
4.2 Bei Verletzung dieser Pflicht zahlt der Berater CHECK24 pro Vorfall eine Strafe in Höhe von 10.000€.
4.3 Es ist dem Berater erlaubt, mit dem Bewerber, den er an CHECK24 vermittelt hat, auch während dessen Beschäftigung Kontakt zu halten. Sollte ein Bewerber Unzufriedenheit äußern, so kann der Berater dies CHECK24 mitteilen. Voraussetzung für die Weitergabe der Information ist das Einverständnis des Bewerbers.
4.4 CHECK24 behält sich weitergehende Ansprüche, insbesondere den Anspruch auf Unterlassung und/oder Schadensersatz, vor.


5 Geheimhaltung
5.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ausgetauschten Informationen absolut vertraulich zu behandeln. Ferner gelten ergänzend die „Nutzungsbedingungen für das CHECK24 Jobportal“.
5.2 Der Berater verpflichtet sich, alle organisatorischen und technischen Maßnahmen zu treffen, um solche Unterlagen, Daten und Informationen vor unzulässiger Bearbeitung und unbefugtem Zugriff zu schützen.
5.3 CHECK24 verpflichtet sich die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Personalvermittlung sowie zur Abwicklung des Vertrages zu verarbeiten und zu nutzen.
5.4 Diese Verpflichtungen bestehen auch nach erfolgter Vermittlung eines Bewerbers an CHECK24 gemäß diesen AGB vollumfänglich weiter.


6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
6.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.2 Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Berater um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, München. CHECK24 ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Personaldienstleisters zu klagen.

7 Schlussbestimmungen
7.1 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieser Personalvermittlung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
7.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung.
 
zurück zur Jobübersicht